Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden,
wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat,und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über das Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist das Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch im Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm werden diese Reiseleistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm hat eine Insolvenzversicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen.
Die Reisenden können diese Einrichtung (65189 Wiesbaden, Raiffeisenplatz 1) oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz von Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm verweigert werden.
Hinweis: Diese Insolvenzabsicherung gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm, die trotz der Insolvenz des Unternehmens Lufthansa City Center Reisebüro Bluhm erfüllt werden können.